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   LAG Rheinland-Pfalz, 18.10.2005 - 5 Sa 341/05   

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https://dejure.org/2005,7789
LAG Rheinland-Pfalz, 18.10.2005 - 5 Sa 341/05 (https://dejure.org/2005,7789)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.10.2005 - 5 Sa 341/05 (https://dejure.org/2005,7789)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. Oktober 2005 - 5 Sa 341/05 (https://dejure.org/2005,7789)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung auf Grund eines vom Arbeitnehmer begangenen Diebstahls; Verletzung des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer durch eine mittels Diebstahls begangene Eigentumsverletzung; Zumutbarkeit der ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen Müll-Diebstahls?

  • doczz.com.br (Auszüge)

    Verhaltensbedingte Kündigung, Diebstahl geringwertiger Gegenstände, Interessenabwägung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.01.2009 - 9 Sa 485/08

    Mitnahme von Waren - außerordentliche Kündigung

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (etwa BAG 11.02.2003 - 2 AZR 36/03 - EzA § 626 BGB 2002 Nr. 5) sowie auch des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (etwa Urteile v. 14.02.2007 - 9 Sa 292/06 - 18.10.2005 - 5 Sa 341/05 -), dass die Verletzung des Eigentums oder des Vermögens des Arbeitgebers ein an sich zur außerordentlichen Kündigung berechtigender Grund ist.
  • LSG Schleswig-Holstein, 25.01.2008 - L 3 AL 72/07

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Eigenkündigung bei drohender

    Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze ist von den Arbeitsgerichten in einer Vielzahl jüngerer Entscheidungen (veröffentlicht in juris) eine fristlose Kündigung bei Diebstahl bzw. Unterschlagung geringwertiger Sachen für rechtmäßig erklärt worden: Landesarbeitsgericht [LAG] Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.02.2007, 9 Sa 292/06 [drei- bis viermal drei bis vier Brötchen]; Hessisches LAG, Urteil vom 08.09.2007, 3 Sa 2206/05 [drei Überraschungseier, ein Päckchen Kaffee, eine Leinentasche, eine Plastiktüte]; LAG Hamm, Urteil vom 31.08.2006, 17 Sa 536/06 [über das Deputat hinausgehend Frischholz abtransportiert]; Arbeitsgericht [ArbG] Frankfurt am Main, Urteil vom 23.08.2006, 22 Ca 803/06 [5 EUR]; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.07.2006, 6 Sa 295/06 [Bockwürste im Wert von 8, 05 EUR, mehrfache Nichtverbuchung von Kleinbeträgen wie 1, 80 EUR, 2,45 EUR, etc.]; ArbG Frankfurt am Main, Urteil vom 26.07.2006, 22 Ca 966/06 [unerlaubtes Frankieren im Wert von zirka 5 EUR] bestätigt durch Hessisches LAG Urteil vom 14.05.2007, 16 Sa 1885/06; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 25.11.2005, 16 TaBV 54/05 [drei Pikkoloflaschen Sekt im Wert von knapp 6 EUR]; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.10.2005, 5 Sa 341/05 [Aluminiumreste aus dem Abfall für 79, 80 EUR an ein Entsorgungs- und Recyclingunternehmen veräußert]; ArbG Halle (Saale), Urteil vom 06.10.2005, 1 Ca 391/05 [eine Flasche Mineralwasser]; LAG Düsseldorf, Urteil vom 16.08.2005, 3 Sa 375/05 [ein Brot im Wert von 2, 50 EUR]; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 08.02.2005, 2 Ta 26/05 [ein Kugelschreiber im Wert von 8, 74 EUR, ein Feuerzeug, beide als Werbegeschenke des Arbeitgebers vorgesehen]; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.10.2004, 12 Sa 107/04 [Kaffee vom Frühstücksbüffet 0, 20 EUR]; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.09.2004, 4 Sa 328/04 [regelmäßiger Verzehr von Kaffee und Backwaren]; LAG Hamm, Urteil vom 15.07.2004, 8 Sa 425/04 [ein Päckchen Kabelbinder, zwei Schleifmopteller]; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.10.2003, 7 Sa 784/03 [drei Weihnachtssterne]; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 16.04.2003, 2 Sa 15/03 [60 EUR]; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.08.2001, 12 Sa 43/01 [Zeitungen im Wert von 2, 70 DM].
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2012 - 9 Sa 231/12

    Kündigung - Unberechtigter Scheckeinlösung - Nachträgliche Zulassung der

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (etwa BAG 10.6.2010 -2 AZR 541/09- EzA § 626 BGB 2002 Nr. 32) sowie auch des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (etwa 14. Februar 2007 - 9 Sa 292/06 - 18. Oktober 2005 - 5 Sa 341/05 -), dass zum Nachteil des Arbeitgebers begangene Eigentums- oder Vermögensdelikte, aber auch nicht strafbare, ähnlich schwerwiegende Handlungen unmittelbar gegen das Vermögen des Arbeitgebers typischerweise - unabhängig vom Wert des Tatobjekts und der Höhe eines eingetretenen Schadens - als Grund für eine außerordentliche Kündigung in Betracht kommen.
  • LSG Sachsen, 10.08.2006 - L 1 AL 102/05

    Zeitweises Ruhen und teilweises Erlöschen eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld

    Hier ist zunächst und maßgeblich zu berücksichtigen, dass die Fälle, in denen von Arbeitsgerichten das Recht des Arbeitgebers zur außerordentlichen Kündigung bislang bejaht worden ist, entweder geringwertige Gegenstände betreffen, die marktfähig sind oder doch zumindest solche Gegenstände, die zwar nicht mehr marktfähig sind, aber bei objektiver Betrachtung gemäß ihrer bisherigen bestimmungsgemäßen Verwendung immer noch einen nicht zu vernachlässigenden Gebrauchs- bzw. Genussvorteil bieten und auch nach der Parallelwertung in der Laiensphäre nicht als Abfall angesehen werden (vgl. nur aus den letzten Jahren LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.02.2007 - 9 Sa 292/06 - juris [drei- bis viermal drei bis vier Brötchen]; Hessisches LAG, Urteil vom 08.09.2007 - 3 Sa 2206/05 - juris [drei Überraschungseier, ein Päckchen Kaffee, eine Leinentasche, eine Plastiktüte]; LAG Hamm, Urteil vom 31.08.2006 - 17 Sa 536/06 - juris [über das Deputat hinausgehend Frischholz abtransportiert]; Arbeitsgericht [ArbG] Frankfurt am Main, Urteil vom 23.08.2006 - 22 Ca 803/06 - juris [5 EUR]; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.07.2006 - 6 Sa 295/06 - juris [Bockwürste im Wert von 8, 05 EUR, mehrfache Nichtverbuchung von Kleinbeträgen wie 1, 80 EUR, 2,45 EUR, etc.]; ArbG Frankfurt am Main, Urteil vom 26.07.2006 - 22 Ca 966/06 - juris [unerlaubtes Frankieren im Wert von zirka 5 EUR]; Hessisches LAG, Urteil vom 02.03.2006 - 5/11 Sa 765/05 - juris [4-er Pack Joghurt mit abgelaufenem Haltbarkeitsdatum]; LAG Niedersachsen - Beschluss vom 25.11.2005 - 16 TaBV 54/03 - juris [drei Pikkoloflaschen Sekt im Wert von knapp 6 EUR]; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.10.2005 - 5 Sa 341/05 - juris [Aluminiumreste aus dem Abfall für 79, 80 EUR an ein Entsorgungs- und Recyclingunternehmen veräußert]; ArbG Halle (Saale), Urteil vom 06.10.2005 - 1 Ca 391/05 - juris [eine Flasche Mineralwasser]; LAG Düsseldorf, Urteil vom 16.08.2005 - 3 Sa 375/05 - juris [ein Brot im Wert von 2, 50 EUR]; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 08.02.2005 - 2 Ta 26/05 - juris [ein Kugelschreiber im Wert von 8, 74 EUR, ein Feuerzeug, beide als Werbegeschenke des Arbeitgebers vorgesehen]; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.09.2004 - 4 Sa 328/04 - juris [regelmäßiger Verzehr von Kaffee und Backwaren]; LAG Hamm, Urteil vom 15.07.2004 - 8 Sa 425/04 - juris [ein Päckchen Kabelbinder, zwei Schleifmopteller]; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.10.2003 - 7 Sa 784/03 - juris [drei Weihnachtssterne]; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 16.04.2003 2 Sa 15/03 - juris [60 EUR]).
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